Fedasil war den Beschlüssen des Gerichts wegen mangelnder Unterkünfte nicht gefolgt. Fedasil muss für eine Unterkunft und eine menschenwürdige Behandlung sorgen.
rtbf/vrt/cd
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat Belgien angewiesen, das Urteil eines Brüsseler Arbeitsgerichtes zur Unterbringung von 148 Asylbewerbern umzusetzen.
Fedasil war den Beschlüssen des Gerichts wegen mangelnder Unterkünfte nicht gefolgt. Fedasil muss für eine Unterkunft und eine menschenwürdige Behandlung sorgen.
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