Auf alles aus dem Bericht könne er nicht eingehen, sagte Van Quickenborne. Denn die Ermittlungen zu den Vorfällen am vergangenen Donnerstag würden weiterlaufen. Es könne sein, dass am Ende ein Geschworenenprozess stünde. Deshalb müssten einige Punkte von seinen Ausführungen ausgeschlossen bleiben.
Sehr wohl ging Van Quickenborne allerdings auf die Frage ein, ob die Staatsanwaltschaft Fehler bei der Einschätzung des späteren Täters gemacht habe, als der vor seiner Tat in einer Polizeiwache um psychiatrische Betreuung gebeten hatte. Diese wurde ihm von der Staatsanwaltschaft nicht gewährt. Für diese Entscheidung haben sich mehrere Experten zuvor beraten, versuchte Van Quickenborne die Staatsanwaltschaft aus der Schusslinie zu nehmen. Niemand habe absichtlich etwas falsch gemacht an dem Tag, sagte auch Verlinden.
Die Kammerabgeordneten zeigten sich nur bedingt zufrieden mit den Ausführungen der Minister. Mehr Zeit für die Aufarbeitung: Ja. Aber dass die Staatsanwaltschaft keinen Fehler bei ihrer Entscheidung gemacht habe, zogen mehrere Abgeordnete weiterhin in Zweifel.
Kay Wagner