Demnach sieht das neue Strafgesetzbuch höhere Haftstrafen vor für Übergriffe, in deren Folge ein Mitarbeiter mindestens zwei Wochen arbeitsunfähig ist.
Bisher lag die Mindeststrafe bei zwei Monaten Haft. Sie wird angehoben auf drei Jahre. Die Höchststrafe wird von vier auf fünf Jahre angehoben.
Die strengeren Strafen gelten bei Angriffen auf alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die in Ausübung ihres Berufes Opfer von Gewalt werden. Bisher war die Regelung begrenzt auf Sanitäter, Rettungskräfte, Ärzte, Pflegekräfte und einige andere Berufe.
belga/sh