Diese Regelung gilt für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und kann maximal drei Mal im Jahr angewendet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne wurde am Donnerstagabend in der Kammer angenommen.
Kleine und mittelständische Unternehmen können von der Regelung abweichen.
Mit dem Gesetz erhofft sich die Regierung unterm Strich kürzere Krankmeldungen, denn oft würden Ärzte Krankmeldungen für mehrere Tage ausstellen, obschon das nicht immer nötig sei. Außerdem soll damit der administrative Aufwand für Mediziner verringert werden.
Erfahrungen in anderen EU-Ländern mit einem ähnlichen Gesetz seien durchaus positiv, so Arbeitsminister Dermagne.
belga/dop