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Minderjährige Influencer in Belgien sollen besser geschützt werden

24.10.202214:14
Kinder vor der Kamera (Illustrationsbild: © PantherMedia Stock Agency / textandphoto)
Illustrationsbild: © PantherMedia Stock Agency / textandphoto

Immer mehr Einzelpersonen vermarkten sich selbst erfolgreich in den sozialen Medien, die sogenannten "Influencer". Auch immer mehr Kinder verdienen mitunter viel Geld damit. Nun wird in Belgien über einen gesetzlichen Rahmen für solche "kidfluencer" nachgedacht.

Ryan Kaji ist einer der bestbezahlten YouTuber der Welt. In seinen Videos stellt er Spielzeuge vor und damit erreicht er 27 Millionen Menschen. So eine Reichweite lohnt sich auch finanziell für Ryan Kaji: 30 Millionen Dollar verdient der Junge pro Jahr. Und dabei ist er gerade einmal zehn Jahre alt beziehungsweise jung. Das ist zwar ein Extrembeispiel, doch ein Einzelfall ist es nicht. Inzwischen ist für diese Kinder der Begriff "kidfluencer" erfunden worden.

Aber wer mit so viel Reichweite so viel Geld verdient, steht auch unter einem gewissen Druck und könnte zum Spielball für andere Akteure wie etwa Werbeunternehmen werden. Damit Kinder hier geschützt werden, ist in Frankreich bereits vor zwei Jahren ein entsprechendes Gesetz beschlossen worden. Die Niederlande denken ebenfalls über einen ähnlichen Schritt nach. Und auch in Belgien soll jetzt gehandelt werden.

Kinder, die an die Berühmtheit von Ryan Kaji herankommen, gibt es hierzulande zwar nicht. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden. Und deswegen will die flämische Abgeordnete Leen Dierick von der CD&V jetzt schon den entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen und hat hierzu den ersten Gesetzesvorschlag ausgearbeitet.

Darin geht es ganz konkret um Kinderarbeit. Diese ist genau reglementiert. Es gibt also Ausnahmen, unter welchen Bedingungen Kinderarbeit erlaubt ist. So müssen die Eltern einverstanden sein. Kinder dürfen, je nachdem wie alt sie sind, nur eine bestimmte Dauer arbeiten und nur eine bestimmte Anzahl an Aufträgen ausführen. Und das, was sie dann verdienen, muss auf ein spezielles Konto eingezahlt werden, das gesperrt ist, bis die Kinder 16 Jahre alt sind. Das Problem bei der Sache ist, dass Influencer bei den Ausnahmen noch nicht vorkommen.

Leen Dierick will nun erreichen, dass Influencer-Aktivitäten in diesen gesetzlichen Rahmen mit aufgenommen und Ausnahmegenehmigungen auch für Social Media-Aktivitäten eingeführt werden. Mit dem Unterschied allerdings, dass die Influencer öfter aktiv sein dürfen, da die produzierten Videos ja oft nur wenige Sekunden lang sind. Für die Einnahmen soll dann auch ein Höchstbetrag festgelegt werden, da Leen Dierick Missbrauch befürchtet, wenn ein Kind zu viel verdient. Das Ganze muss noch in der Kammer diskutiert werden, könnte dann aber bald Realität werden.

avenir/ale/fk

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