Sie will damit erreichen, dass keine unwiderruflichen Maßnahmen bei der Stilllegung ergriffen werden. Dies solange keine Umweltverträglichkeitsstudie vorliegt.
Die AVN wurde 1990 gegründet und fungierte bis 2008 als technische Hilfsorganisation für die Atomaufsichtsbehörde Fank.
Wie die Vereinigung in einer Mitteilung erklärt, schreibe das EU-Recht eine Umweltverträglichkeitsstudie vor. Es müssten wissenschaftliche Untersuchungen erfolgen, um sicherzustellen, dass Abschaltung und Rückbau keine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellten.
belga/cd