Der Geschäftsführer des Feinkostunternehmens Remmery im flämischen Ledegem hatte vor anderthalb Jahren Drohbriefe erhalten, weil er einer Mitarbeiterin das Tragen des Kopftuchs während der Dienstzeit erlaubte. Der anonyme Schreiber, der mittels DNA-Spuren auf dem Brief ermittelt werden konnte, hatte sich vorigen Monat einem Lügendetektor-Test unterziehen müssen, ebenso seine Ehefrau und die Kinder. Dem Vernehmen nach ergab der Test keine neuen Erkenntnisse. Der Untersuchungsrichter muss jetzt entscheiden, ob in alle Richtungen ausreichend ermittelt wurde.
Neue Untersuchungen im Ermittlungsfall Remmery?
Im Ermittlungsfall Remmery hat die Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen angeordnet.