Sie geben den Arbeitgebern die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen. Diese hätten trotz der Energiekrise keine Zeit in Gespräche investiert.
Die sogenannten "Wohlfahrtsmittel" müssen alle zwei Jahre verteilt werden - etwa über das Arbeitslosengeld, die Renten und die Leistungen bei Krankheit und Invalidität.
Weil die Sozialpartner innerhalb der vorgegebenen Frist zum 15. September keine Einigung erzielen konnten, fordern die Gewerkschaften jetzt, dass die Föderalregierung eine Entscheidung trifft.
belga/vrt/jp