Im Normalfall muss die Bahn Reisenden eine Entschädigung zahlen, sobald Züge mit über einer Stunde Verspätung fahren.
Nach dem schneebedingten Chaos der letzten Tage hat die Bahn die Regelung jetzt ausgesetzt.
Bei Naturkatastrophen und extremer Wetterlage ist die Bahn dazu befugt. Nach Angaben eines SNCB-Sprechers sei es schon eine Leistung, dass die Züge bei dem Wetter überhaupt unterwegs waren.
vrt/alk