
Dazu zählen die Fundstücke, die bei den Hausdurchsuchungen im Erzbistum Mecheln und bei Kardinal Danneels sichergestellt wurden. Weiterhin nicht gebraucht werden dürfen die Dokumente, die bei den Durchsuchungen der so genannten Kommission Adriaenssens in Löwen beschlagnahmt worden waren.
Das Gremium hatte sich mit den Missbrauchsfällen innerhalb der katholischen Kirche beschäftigt. Diese Akten müssen an die Kirche zurückgegeben werden.
Bei der "Operation Kelch" hatten die Ermittler im Juni zahlreiche Kircheneinrichtungen im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen durchsucht. Die Ermittlungen waren von der Kirche heftig kritisiert worden.
Der Anwalt des Erzbistums Mechelen-Brüssel und von Kardinal Danneels rät zu einem Gang vor den Kassationshof. Er will Einspruch einlegen gegen die Entscheidung der Anklagekammer in Brüssel.
vrt/alk - Bild:belga