Die Regelung, auf die sich die Großbanken am Mittwoch verständigt haben, tritt am 1. Oktober in Kraft. Das gibt der Dachverband Febelfin bekannt.
Demnach gelten allerdings einige Voraussetzungen. So muss die Finanzierung den Hauptwohnsitz betreffen und dieser muss in Belgien sein. Außerdem darf das Immobilienvermögen der Kreditnehmer nicht über 10.000 Euro liegen.
Wer die Bedingungen erfüllt, wird von der Ratenzahlung freigestellt und kann sein Haus oder seine Wohnung zwölf Monate länger abbezahlen.
Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Geldnot zu geraten drohen, rät Febelfin, gemeinsam mit ihrer Bank nach maßgeschneiderten Lösungen zu suchen - etwa eine Stundung der Kapitalrückzahlung oder eine Verlängerung der Laufzeit ihres Finanzierungsplans.
belga/vrt/jp