Wer Probleme mit zum Beispiel seinem Strom- oder Gaslieferanten hat, wendet sich zunächst einmal direkt an diesen. Das führt aber nicht immer zu einer aus Sicht des Verbrauchers zufriedenstellenden Lösung. Dann kann man eine Beschwerde einreichen beim sogenannten Ombudsdienst für Energie. Dieser unabhängige föderale Dienst hat verschiedene Aufgaben. Unter anderem werden hier eingehende Beschwerden analysiert und an zuständige Stellen weitergeleitet. Der Dienst versucht aber auch zu vermitteln, damit sich Endverbraucher und Lieferanten möglichst gütlich einigen.
Ombudsdienst für Energie wird immer häufiger kontaktiert
Der Ombudsdienst für Energie wird immer öfter in Anspruch genommen: 2021 nahm die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr schon um fast 37 Prozent zu, über die Hälfte davon entfiel nur auf das letzte Quartal. Und für das Jahr 2022, das ja noch gar nicht zu Ende ist, steht der Beschwerdezähler bereits fast doppelt so hoch wie Ende 2021.
Das hat jetzt auch die Open VLD-Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Eva De Bleeker, auf den Plan gerufen. Oft gehe es um die Energiepreise, aber auch um Probleme mit den Zählern, die Rechnungsprozesse, Anbieterwechsel oder Probleme beim Bezahlen der Rechnungen. Wegen all der Fragen an den Ombudsdienst habe sie deshalb eine Anzahl Vorschläge ausgearbeitet, so De Bleeker im Interview mit Radio Eén. Denn die Verbraucher hätten ein Recht auf Transparenz, so wie auch bei anderen Produkten und Dienstleistungen - also Transparenz in puncto Preise und Bezahlung etwa. Diesbezügliche Mängel führten zu sehr viel Unsicherheit bei den Konsumenten, gerade in Zeiten explodierender Energiepreise.
Kritik an langen Verzögerungen bei Rechnungsstellung
Konkret prangert De Bleeker etwa lange Verzögerungen vonseiten der Energielieferanten an. Die beträfen beispielsweise das Erstellen von Rechnungen nach der Übermittlung der Zählerstände durch den Kunden. Sie plädiere hier für eine maximale Frist von 15 Tagen und eine Strafe, wenn die Lieferanten dem nicht nachkämen. Für viel Ärger sorge auch die in vielen Fällen sehr schleppende Rückzahlung von zu viel gezahlten Vorschüssen. Das dürfe ihrer Meinung nach allerhöchstens 30 Tage dauern.
Wenn sich die Lieferanten nicht an diese Rückzahlungsfrist hielten, dann könne es auch eine Mahngebühr geben, schließlich sei es im umgekehrten Fall ja auch so, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht pünktlich zahlten. Es könne nicht sein, dass die Verbraucher ihren Lieferanten effektiv und unfreiwillig zinslose Darlehen gäben, nur weil sie monatelang auf ihre Vorschusserstattungen warten müssten.
Energielieferanten sollen Verbrauchern mehr Transparenz bieten
Der Maßnahmen-Katalog umfasst aber noch mehr: Auf jeder Endabrechnung - außer bei Anbieterwechsel oder Umzug - sollen die Energielieferanten einen neuen Vorschussvorschlag machen müssen, basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch über zwölf Monate.
Erhöhungen der Vorschusszahlungen durch den Lieferanten sollen auch nur noch möglich sein, wenn dabei gewisse Bedingungen erfüllt werden. Ein entsprechender Vorschlag solle den Kunden mindestens 30 Tage vor der nächsten Vorschusszahlung zugehen müssen - und zwar direkt und unmissverständlich, einfach ein Link zur Webseite des Lieferanten sei nicht hinnehmbar. Die Energieanbieter sollen außerdem künftig alle Tarifoptionen auf ihren Internetseiten deutlich, transparent und vor allem leicht auffindbar machen müssen.
Wann und in welcher Form die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, ist unklar. Darüber werde mit allen Lieferanten und auch unter Einbeziehung der zuständigen Regierungskollegen verhandelt, erklärte die Staatssekretärin. Wie lange das dauern werde, könne sie aktuell nicht sagen. Klar sei aber, dass die Verbraucher mehr Transparenz verlangten. Deshalb gelte für sie für die Umsetzung: lieber früher als später.
Verbraucher erreichen den Ombudsdienst für Energie am besten über seine Webseite.
Boris Schmidt