Das sagen die Verbraucherschutzorganisationen "Test Achat" und "Oiwo". Die Fluggesellschaften können den Kunden die Wahl lassen zwischen der Rückerstattung oder einem anderen Flug.
Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Passagiere hingegen nicht, da es sich bei dem Wintereinbruch um höhere Gewalt handelt.
vrt/sh - Bild:belga