Einen Antrag auf Bewilligung einer elektronischen Fußfessel lehnte der Haftrichter ab. Die Anklage lautet weiter auf Mord in einem Fall und fahrlässige Tötung in fünf Fällen.
Am 20. März war der 34-jährige Autofahrer am frühen Morgen mit hohem Tempo in eine Karnevalsgruppe gerast. Sechs Menschen starben, Dutzende wurden verletzt.
belga/jp