Der nationale Arbeitsrat verabschiedet heute abend eine entsprechende Entschließung. Demnach dürfen die Kontrollen nur stichprobenartig durchgeführt werden und müssen in einer festgelegten Abfolge erfolgen. Auch dürfen Mitarbeiter nicht ohne handfesten Verdacht wiederholt überprüft werden.
Der Beschluss erlaubt es Unternehmen auch, Lieferanten, Zulieferer und Besucher an den Eingängen zu kontrollieren. Darauf muss dann allerdings deutlich hingewiesen werden.
Belgische Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter auf Diebstahl kontrollieren
In allen belgischen Unternehmen dürfen die Mitarbeiter künftig auf Diebstähle kontrolliert werden. Eine totale Überwachung oder Leibesvisitationen sind jedoch nicht erlaubt.