Das schreibt die Zeitung 'Le Soir' unter Berufung auf ein Rundschreiben der zuständigen Ministerin Fonck. Die Maßnahme erfolgt, nachdem einer der beiden Tatverdächtigen im Mordfall Joe van Holsbeeck im Rahmen eines pädagogischen Projektes ein Fußball-Länderspiel besucht hatte. Dies hatte in der Bevölkerung für Empörung gesorgt.
Laut den neuen Anweisungen der Ministerin muss fortan fünf Tage vor einem geplanten Ausgang der minderjährigen Straftäter der Jugendrichter informiert werden. Dieser kann sein Veto einlegen.
Minderjährige Straftäter erhalten nicht mehr so leicht Ausgang
Minderjährige Straftäter in den geschlossenen Jugendanstalten der Wallonie sollen künftig nicht mehr so leicht Ausgang erhalten.