Die Nationalbank erfasst Konten und Versicherungen beziehungsweise Finanzverträge seit 2014 in einer zentralen Datenbank. Ursprünglich hatten nur die Steuerbehörden Zugriff auf dieses Zentralregister. Aber seit zwei Jahren ist dieses Recht auch auf den FÖD Justiz, Gerichtsvollzieher und die Notare ausgeweitet worden.
Der Fiskus bedient sich der Datenbank vor allem, wenn ein berechtigter Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Betrug besteht. Aber auch die Eintreibung ausstehender Steuern kann ein Grund für die Konsultation des Verzeichnisses sein. Notare dürfen im Prinzip nur bei Sterbefällen und der Regelung von Erbschaften davon Gebrauch machen.
Seit der Ausweitung der Zugriffsberechtigungen haben die Einsichtnahmen deutlich zugenommen. 2021 etwa waren es schon mehr als drei Mal so viele Einblicke wie im Jahr 2020. Und dieser Trend hat sich im ersten Halbjahr 2022 fortgesetzt.
Der Löwenanteil geht dabei auf das Konto der Steuerbehörden: Sie haben in den ersten sechs Monaten 64 Prozent öfter Gebrauch vom Zentralregister gemacht als im Jahr davor, bei den Notaren waren es 29 Prozent mehr.
Boris Schmidt