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Über die Klimaanlage entscheidet der Chef

05.08.202214:19
Klimaanlage
Bild: © Andrei111/Panthermedia

Hitze hin oder her: Nicht jeder ist ein Fan von kurzen Hosen, Sandalen und Hawaiihemden bei der Arbeit. Kann der Chef Sommerkleidung auch verbieten? Und kann er auch entscheiden, wann die Klimaanlage ausgeschaltet wird?

Bei hohen Temperaturen ist so mancher froh, dass es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage gibt. Aber was ist, wenn der Chef, um Kosten zu sparen, gar nicht will, dass die Klimaanlage angeschaltet wird?

Das Gesetz sagt: Im Prinzip entscheidet der Arbeitgeber. Er entscheidet auch, welche Räume für die Arbeit genutzt werden und wie sie zu pflegen sind. Ein Chef darf also den Thermostatregler ein paar Grad höher drehen, solange dies keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter hat.

Es gibt aber eine gesetzliche Temperaturgrenze, die von der körperlichen Intensität der Arbeit abhängt. Sobald an einem Arbeitsplatz 29 Grad erreicht sind, muss der Arbeitgeber kostenlos Erfrischungen anbieten. Wenn die Hitze länger als 48 Stunden anhält, muss auch ein Belüftungssystem vorhanden sein. Wenn dies nicht geschieht, müssen Ruhezeiten eingeführt werden.

Für Bauarbeiter, die bei 40 Grad ein Dach decken müssen, gibt es das Verfahren der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aufgrund von schlechtem Wetter. Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung legt das fest. Als Arbeitnehmer erhält man dann 65 Prozent des Lohns.

Kein Grundrecht auf Shorts

Wer körperlich arbeitet, ist oft gezwungen, Sicherheitskleidung zu tragen. Im Büro ist man eher mal geneigt, in kurzen Hosen zur Arbeit zu kommen. Aber nicht jeder Chef ist ein Fan davon. Und es gibt kein Recht darauf, bei der Arbeit kurze Hosen tragen zu dürfen, sagt Nele Mertens, Juristin beim Personaldienstleister Acerta.

Alles hängt von den Vereinbarungen ab, die man mit seinen Vorgesetzten getroffen hat. Nach dem Gesetz hat er das Recht, eine bestimmte Kleiderordnung vorzuschreiben, in der zum Beispiel kurze Hosen nicht erlaubt sind. Allerdings muss es dafür einen Grund geben.

Arbeitgeber beziehen sich in der Regel auf Kontakte zu Lieferanten oder Kunden oder auf ein bestimmtes Image, das sie pflegen wollen. Sie verlangen dann von ihrem Personal, dass es ordentlich gekleidet ist.

Die Einhaltung von Regeln muss nicht immer explizit niedergeschrieben werden. Es ist eine Frage des Gebens und Nehmens. Wenn kein Bedarf an Kundenkontakt besteht, macht es für einen Arbeitgeber wenig Sinn, eine Kleiderordnung vorzuschreiben. Das hängt natürlich auch von der Umgebung ab. Es ist einfacher, in einem klimatisierten Gebäude zu arbeiten als in einem Lagerhaus, in dem es 40 Grad warm ist.

Übrigens: Wenn Ihr Arbeitgeber plötzlich eine neue Kleiderordnung einführen will, muss er ein festgelegtes Verfahren einhalten. Dann können Sie als Arbeitnehmer Einspruch dagegen erheben.

Sogar Bußgelder möglich

Wie setzt der Chef die Kleiderordnung konkret durch? Im Prinzip kann er über die Arbeitsordnung sogar Bußgelder verhängen. So erhält man beispielsweise zunächst drei Verwarnungen und dann ein Bußgeld. Dieses Bußgeld kann direkt vom Lohn abgezogen werden. Dies ist eine übliche Regelung für Arbeiten, bei denen das Tragen von Schutzkleidung erforderlich ist.

Aber es gibt Schlupflöcher. Als Arbeitnehmer kann man argumentieren, dass man aus medizinischen Gründen luftige Kleidung benötigt. In diesem Fall ist es am besten, sich an den Arbeitsmediziner oder den Präventionsbeauftragten zu wenden. Auf diese Weise kann man eine Ausnahme von der Kleiderordnung erhalten.

Laut Nele Mertens vom Personaldienstleister Acerta ist aber festzustellen, dass die Arbeitgeber bei der Kleiderordnung und anderen Ausdrucksformen der Persönlichkeit immer flexibler werden. Die meisten von ihnen gehen mit der Zeit, sagt sie.

hln/mz/km

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