Die Kammer hatte das betreffende Gesetz Ende 2016 verabschiedet. Damit sollten die Kontrollen an den Außengrenzen verbessert und illegale Migration bekämpft werden. Das Gesetz gilt aber auch für innereuropäische Flüge sowie Bahn- und Busreisende.
Die französischsprachige Menschenrechtsliga hatte gegen das Gesetz geklagt, weil es ihrer Ansicht nach die Privatsphäre verletzt. Die generelle Speicherung von Passagierdaten innerhalb der EU ist nicht mit dem europäischen Recht vereinbar, so der Gerichtshof. Eine solche Maßnahme sei nur im Falle einer konkreten terroristischen Bedrohung oder bei bestimmten Flügen erlaubt, bei denen eindeutig eine erhöhte Terrorgefahr besteht. Die Gefahr müsse auch jedes Mal neu bewertet werden.
Darüber hinaus hat der EuGH entschieden, dass die Speicherung von Daten für fünf Jahre zu lang ist.
belga/vk