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  • 80 Jahre BRF
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Recht auf Entschädigung bei Streiks am Airport

19.06.202216:1119.06.2022 - 17:51
  • Brussels Airport
Flughafen (Bild: Ina Fassbender/AFP)
Bild: Ina Fassbender/AFP

Reisende, deren Flüge aufgrund des angekündigten Streiks bei Brussels Airport storniert werden, haben Anspruch auf einen anderen Flug oder auf eine Rückerstattung. Das teilte Eva De Bleeker, Staatssekretärin für Verbraucherschutz, in einem Kommuniqué mit.

Bei gebuchten Pauschalreisen wird empfohlen, sich an den Reiseveranstalter zu wenden. Das Reisebüro müsse eine gleichwertige Alternative oder eine Alternative mit einer entsprechenden Preisminderung anbieten. Kostenlose Reisestornierungen und eine vollständige Rückerstattung seien ebenfalls möglich.

Reisende, die ein Flugticket gebucht und am Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ankommen, hätten Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt. Wenn sich die Abflugzeit des Fluges um mindestens fünf Stunden verzögere oder der Flug annulliert werde, habe der Fluggast Anspruch auf einen anderen Flug oder auf eine Rückerstattung.

Streiks des Personals einer Fluggesellschaft aufgrund der Arbeitsbedingungen gelten nicht als höhere Gewalt. Streiks von Dritten, wie der Flugsicherung oder dem Flughafenpersonal, gelten hingegen als höhere Gewalt.

Sollte die Fluggesellschaft sich weigern, Tickets zu ändern oder zu erstatten, können Reisende beim Mobilitätsministerium eine Beschwerde einreichen.

belga/cd

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