Dabei geht es nicht um Bagatell-Delikte, sondern um schwere Straftaten, die Kinder verüben.Dazu zählt unter anderem das Werfen von Steinen auf Autos oder Brandstiftung. Bisher wurden die Opfer solcher Taten zwar von der Versicherung entschädigt, diese konnte aber die ausgezahlten Summen von den Eltern der Täter zurückfordern. Durch die neue Regelung wird die Höchstsumme, die Eltern bezahlen, auf 31.000 Euro festgelegt. Den Rest übernimmt die Versicherung. Die Bestimmung tritt am 1. November in Kraft.
Haftung der Eltern für schwere Straftaten ihrer Kinder künftig begrenzt
Die Haftung von Eltern für Schaden, den ihre Kinder anrichten, wird künftig begrenzt. Darauf hat sich Wirtschaftsminister Verwilghen mit den Versicherungen geeinigt.