Zukünftig brauchen Patienten nicht länger den Beweis für das Vorliegen eines Kunstfehlers anzutreten, um eine Schadensersatzzahlung hierfür zu erhalten. Wenn Patienten der Überzeugung sind, dass sie durch einen medizinischen Fehler Schaden genommen haben, können sie zukünftig in Belgien eine Vergütung aus einem hierfür angelegten Fonds beantragen. Die Treuhänder dieses Fonds werden dann in Zukunft zusammen mit dem Versicherer des betroffenen Arztes über den Anspruch des Patienten entscheiden. Eine solche Entscheidung muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung erfolgen.
Belgien richtet Fonds für Opfer von medizinischen Kunstfehlern ein
Die belgische Regierung hat eine Neuregelung gutgeheißen, die Schadensersatzforderungen von Patienten, die Opfer eines medizinischen Kunstfehlers wurden, decken soll.