Gelingt ihnen das nicht, müssen sie für mangelhafte Produkte haften. Die Verbraucher können die gesetzlich gewährte Garantie anführen, um Produkte kostenlos reparieren und ersetzen zu lassen oder umzutauschen.
Bisher lag die Beweispflicht nur für die Dauer von sechs Monaten beim Hersteller und Verkäufer. Danach lag die Beweislast für die verbleibenden anderthalb Jahre beim Verbraucher. Dies wurde jetzt umgekehrt.
Die neue Regel gilt auch für Produkte mit digitalen Elementen sowie für digitale Dienstleistungen.
vrt/sh