Damit war Belgien nach den Niederlanden das zweite Land in Europa, in dem aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legalisiert wurde. Mittlerweile nehmen jedes Jahr etwa 2.500 Patienten das Recht in Anspruch.
2014 wurde das Euthanasie-Gesetz auf Kinder und Minderjährige ausgedehnt - unter der Voraussetzung, dass die Eltern oder der gesetzliche Vormund dem Antrag zustimmen.
belga/rtbf/jp