Das heißt, die Feuerversicherungen müssen auch weiterhin für trockenheitsbedingte Gebäudeschäden zahlen. Das berichtet De Tijd am Freitag.
Endgültig vom Tisch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht: Der Hof will zu einem späteren Zeitpunkt endgültig entscheiden, ob die Neuregelung des Gesetzes aufgehoben werden muss, die im vergangenen Jahr in Kraft trat.
Die Versicherer behaupten, durch diese Neuregelung könnte die Summe der gemeldeten Schäden derart zunehmen, dass sie dadurch in finanzielle Schieflage geraten könnten. Der Verfassungsgerichtshof befand, dass die Versicherer keine Daten vorlegen konnten, um das zu belegen.
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