Die Vorschrift, wonach nur belgische Staatsbürger als Notar hierzulande arbeiten können, verstoße gegen die in EU-Verträgen verankerte Niederlassungsfreiheit, so entschied die EU-Kommission heute in Brüssel. Deshalb geht die Brüsseler Behörde in dieser Sache rechtlich gegen Belgien und 15 weiteren EU-Mitgliedsstaaten vor. In letzter Konsequenz droht diesen Ländern eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Standesregeln von sogenannten freien Berufen. Hierzu gehören auch die Notare.
EU-Kommission will Notarsberuf für Ausländer öffnen
In Belgien sollen sich nach dem Willen der EU-Kommission zukünftig auch Ausländer als Notar niederlassen können.