Die Mutter hatte bereits ein behindertes Kind und deshalb bei der zweiten Schwangerschaft einen Test wegen erblicher Vorbelastung durchführen lassen. Die Untersuchung ergab, dass kein erhöhtes Risiko bestehe. Bei der Geburt wurde dann doch eine Behinderung festgestellt. Das Mädchen ist inzwischen verstorben.
Die Frau verklagte das Krankenhaus und bekam in Berufung jetzt Recht. Der Anwalt der Klinik kündigte an, wahrscheinlich vor den Kassationshof zu ziehen.
vrt/jp