Der Influencer wird dafür bezahlt, dass er bestimmte Produkte empfiehlt. Oft ist allerdings nicht klar erkennbar, dass es sich um Produktwerbung handelt.
Das Prinzip des Influencer Marketings funktioniert so: Je populärer jemand ist, also je größer seine Reichweite im Netz ist, desto interessanter wird er für ein Unternehmen, das Werbung für ein Produkt machen will. Daher sind diese Unternehmen bereit, Social-Media-Promis Geld dafür zu zahlen, dass sie auf ihrer Seite ein Bild ihres Produktes zeigen.
Wenn das aber nicht als Werbung gekennzeichnet ist, dann ist es eben auch nicht als solche erkennbar für die Follower und wird häufig als persönliche Empfehlung wahrgenommen. Hinzu kommt, dass Influencern wohl oft selbst nicht klar ist, dass sie Werbung kennzeichnen müssen.
Das Influencer Marketing an sich ist nicht verboten. Aber um den User - und damit auch die Verbraucher - zu schützen, hat die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Eva De Bleeker jetzt eindeutige Regeln dafür aufgestellt. Wenn ein Influencer in den sozialen Medien ein Produkt empfiehlt und dafür im Gegenzug Geld erhält, dann müssen diese Werbeauftritte in Zukunft gekennzeichnet sein.
Dafür stehen vier Termini zur Auswahl: Werbung, Anzeige, Reklame oder in gewissen Ausnahmen auch Sponsoring. Sponsoring ist vorgesehen für Fälle, wo es keine genauen Absprachen gibt, etwa über die Anzahl der Posts oder auch wenn der Verdienst nicht von der Anzahl der Klicks abhängt.
Bald gibt es also genaue gesetzliche Vorgaben. Allerdings ist bekannt, dass das Netz nicht der Ort ist, der sich so ohne weiteres durch Gesetze regeln lässt. Genau deshalb soll es Kontrollen geben - und zwar proaktiv, also sollen die Behörden ohne konkreten Anlass prüfen. Zudem haben ja die Verbraucher auch die Möglichkeit, Verstöße zu melden. Die Geldbußen können im schlimmsten Fall bis zu 80.000 Euro betragen.
Dass die oberste Verbraucherschützerin im Land so dringenden Handlungsbedarf sieht, liegt darin begründet, dass man den Einfluss, den viele dieser Influencer haben, nicht unterschätzen darf. Gerade sehr junge Leute, die leicht zu beeinflussen sind, glauben ihren Vorbildern im Netz praktisch alles. Denen ist oft nicht bewusst, dass das, was sie da sehen, ein Verkaufsinteresse verfolgt und eben nicht einen rein privaten Hintergrund hat - dadurch werden aber Verbraucherrechte verletzt. Deswegen soll dem ein Riegel vorgeschoben werden.
Sandra Herff