18 Mitglieder des Studentenclubs Reuzegom waren damals dabei. Sie stehen wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung vor Gericht. Der Prozess sollte schon im vergangenen Juni starten. Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter sorgte für eine Vertagung.
Vor dem Beginn der Verhandlung gab der Vater des Verstorbenen am Freitag ein kurzes Interview. Dabei drückte er seine Verärgerung darüber aus, dass Videoaufnahmen der letzten Stunden seines Sohnes an die Presse weitergegeben worden waren.
Der Sender VTM und die Zeitung Het Laatste Nieuws hatten das Video am Donnerstag veröffentlicht. Er sei vorher nicht um sein Einverständnis gebeten worden - das sei skandalös, sagte der Vater. Die Zeitung Het Laatste Niews stellt das anders dar: Die Anwälte der Familie Dia seien vorab informiert worden und hätten keine Einwände gehabt.
Was ist damals passiert? Und wer war Sanda Dia?
Sanda Dia war ein 20-jähriger Student, der aus Edegem stammte, aus der Nähe von Antwerpen. Er studierte im dritten Jahr Bauingenieurswesen an der Katholischen Uni Löwen - und er wollte der Vereinigung Reuzegom beitreten und sich taufen lassen.
Die Taufe fand Anfang Dezember 2018 statt. Dabei musste Sanda mit zwei anderen Täuflingen eine Grube graben, in die sie dann klettern und darin sitzen bleiben mussten. Man hat ihnen eimerweise eiskaltes Wasser über den Kopf geschüttet, außerdem mussten sie allerlei ungenießbare Dinge essen und auch Fischöl trinken. Gegen Abend war Sandas Gesundheitszustand dann so schlecht, dass er ins Krankenhaus gebracht wurde. Allerdings kam die Hilfe zu spät, er starb zwei Tage nach der Taufe.
Wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?
Vor Gericht stehen 18 Mitglieder der Studentenvereinigung Reuzegom, die die Taufe organisiert haben. Sie sollen in den kommenden Tagen angehört werden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess mindestens bis Ende nächster Woche dauert. Die genaue Reihenfolge des Verfahrens und der Plädoyers wird der Richter am Freitag festlegen.
Sicher ist, dass zuerst die Anwälte der Familie und die Staatsanwaltschaft das Wort haben. Es kann aber durchaus sein, dass sich der Richter schon am Freitag auch an die 18 angeklagten Studenten richten wird. Er könnte sie beispielsweise schon mal fragen, ob sie etwas zu den Ereignissen im Dezember 2018 zu sagen haben. Möglicherweise stellt er ihnen auch schon die ein oder andere konkrete Frage. Und dann bleibt abzuwarten, ob die Angeklagten, die mehrheitlich heute keine Studenten mehr sind, persönlich aussagen oder an ihre Anwälte verweisen.
Welche Strafe droht den Studenten?
Das hängt vor allem davon ab, was ihnen am Schluss zur Last gelegt wird. Wenn das Gericht den Vorwurf der "vorsätzlichen Verabreichung schädlicher Substanzen mit Todesfolge" bestätigt sieht, dann droht die Höchststrafe, nämlich bis zu 15 Jahre Haft.
Bei einer ersten Anhörung im Oktober hatte der Anwalt eines Angeklagten aber schon darauf verwiesen, dass auf der Flasche mit Fischöl nicht angegeben gewesen sei, dass es sich um eine gesundheitsschädliche Substanz handelt. Also darauf könnte er jetzt im Prozess zurückkommen.
In jedem Fall aber wird nicht ein Urteil für alle 18 Mitglieder der Studentenvereinigung gesprochen, sondern jeder wird einzeln für schuldig oder nicht schuldig erklärt werden. Deshalb können die Strafen unterschiedlich hart ausfallen oder es kann Straffreiheit gewährt werden. Das Urteil wird frühestens Ende Mai fallen.
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