Sollte es dazu kommen, muss Ryanair den betroffenen Passagieren das Ticket erstatten und einen Schadensersatz zahlen. Dazu sind Airlines gesetzlich verpflichtet. Daran erinnert die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Eva De Bleeker.
In der Vergangenheit hatte sich Ryanair mitunter geweigert, Schadensersatz zu zahlen. De Bleeker ruft betroffene Passagiere dazu auf, bei gestrichenen Flügen alle gesetzlichen Ansprüche einzufordern.
vrt/okr