Den Hintergrund bildet ein neues Gesetz über die Informationsbeschaffung der Staatssicherheit. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, bei Strafandrohung oder Zuwiderhandlung auffällige Verhaltensmuster zu melden. Es handele sich nicht um die Anwerbung von Mitarbeitern und dies sei auch keine Anleitung zur Denunziation, betonte Geheimdienstchef Alain Winants.
Als Beispiele nannte er mehrere Verlusterklärungen von Dokumenten innerhalb kurzer Zeit, auffällige Änderungen, sich zu kleiden als Zeichen einer Radikalisierung oder auffällig häufige Reisepassanfragen.
Das Gesetz ist seit September in Kraft. Menschenrechtsgruppen hatten es kritisiert.
belga/fs