Das Oberste Gericht des Landes, der Kassationshof, hat eine Klage des belgischen Staates und von Verkehrsminister Landuyt gegen ein Berufungsurteil zurückgewiesen. Die Richter bestätigten, dass eine regelmäßige Nutzung der Start- und Landebahn 02 maßlos und gefährlich sei und die Anrainer zu stark beeinträchtige. Flugzeuge dürften auf der kurzen Bahn nur landen, wenn es eine außergewöhnliche Wetterlage erforderlich mache.
Urteil: Nutzung der Landebahn O2 in Zaventem nur in Sonderfällen
Die Anrainer des Flughafens Zaventem haben einen weiteren juristischen Sieg errungen.