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CREG: Besteuerung der Gewinnüberschüsse von AKW-Betreibern möglich

18.02.202206:19
Hochspannungsleitung (Illustrationsbild: Olka Kuchevska/PantherMedia)
Illustrationsbild: Olka Kuchevska/PantherMedia

Die Gewinnüberschüsse von Elektrizitätsproduzenten können besteuert werden. Dafür gebe es einen entsprechenden Spielraum, schreibt die föderale Energieregulierungskommission CREG in ihrem jüngsten Bericht. Das melden die Wirtschaftszeitungen L'Echo und De Tijd.

Die CREG ist demnach zu dem Schluss gekommen, dass die Föderalregierung einen zusätzlichen Sonderbeitrag für bestimmte Atomkraftwerke beschließen könnte.

Die Studie war von der föderalen Energieministerin Tinne Van der Straeten (Groen) in Auftrag gegeben worden. Die CREG sollte herausfinden, ob Energieproduzenten oder -lieferanten von der Energiekrise profitierten, um überzogen hohe Gewinne einzufahren.

Eine erste Analyse der CREG war im Oktober veröffentlicht worden. Darin waren jedoch noch keine solchen Gewinnüberschüsse festgestellt worden. Mittlerweile sieht die Regulierungsbehörde aber durchaus teilweise Anzeichen für übertrieben hohe Gewinnmargen.

Die CREG verweist in diesem Zusammenhang auf die vier jüngsten Atomreaktoren von Engie-Electrabel: Doel 3 und 4 und Tihange 2 und 3. Bei ihnen könnte die Regierung eine Sondersteuer nach französischem Vorbild erheben, so die CREG - falls sie der Meinung ist, dass deren unerwartete, zusätzlich erwirtschaftete Gewinne übertrieben hoch sind.

Ein tatsächliches Abschöpfen der Gewinne von Electrabel könnte sich aber als juristisch sehr schwierig erweisen, warnt die CREG: Durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Konzern Engie und der Regierung Michel seien die Vorteile für die Firma quasi in Beton gegossen. Dadurch sei der Spielraum der jetzigen Regierung stark eingeschränkt.

Für die Energielieferanten auf dem Verbrauchermarkt, für die Gaszentralen und für die Offshore-Windparks hat die CREG übrigens keine überproportional hohen Gewinnüberschüsse festgestellt.

Boris Schmidt

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