Das sagt der Staatsrat in einem Gutachten über die geplanten Maßnahmen der Föderalregierung, die Bürger bei ihren hohen Energierechnungen zu entlasten. Dazu zählt eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 21 auf sechs Prozent und eine einmalige 100-Euro-Prämie bei den Heizkosten.
Die Maßnahmen gelten für Privatpersonen, die selbst einen Energievertrag abgeschlossen haben. Das ist aber bei Bewohnern von Wohn- und Pflegezentren nicht der Fall, weil das Zentrum selbst einen Energievertrag abschließt. Doch die Energiekosten steigen auch für die Bewohner. Bekommen sie keine Entlastung, dann verletze das das Gleichheitsprinzip, so der Staatsrat.
Es ist noch unklar, ob Finanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) die Regelung anpassen wird. Die Wohn- und Pflegezentren denken darüber nach, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, wenn er das nicht tut.
vrt/vk
Das Gleichheitsprinzip, gut, dann möchte ich auch keine Steuern zahlen wie Amazon und Co.
Dann bitte alle staatlichen Webseiten in deutscher Sprache, ich fühle mich diskriminiert ....