Das hat der Anwalt De Kocks bei einem Gerichtstermin in Amsterdam erklärt. Das Gericht muss über eine Auslieferung De Kocks an Belgien entscheiden. Einen entsprechenden Antrag hat die Staatsanwaltschaft von Dendermonde gestellt.
De Kock lehnt es ab, nach Belgien ausgeliefert zu werden. Zur Begründung gab sein Anwalt an, dass die Zustände in den belgischen Gefängnissen gegen die Menschenrechte verstießen, insbesondere in Bezug auf medizinische Versorgung der Inhaftierten.
Das Urteil der niederländischen Justiz zur Auslieferung wird am 22. Februar erwartet.
belga/vrt/est/mh