Das meldet die VRT im Rahmen einer Reihe von Reportagen zur Frostperiode.
Wohl habe der Arbeitgeber bei Temperaturen unter +5 Grad verschiedene Pflichten: Die Zurverfügungstellung von Heizöfen, besondere Schutzkleidung und kostenlose warme Getränke.
Obwohl nicht mehr angestrichen werden könne, nicht mehr asphaltiert und kein Beton gegossen werden könne, werde auf den meisten Baustellen gearbeitet.
vrt/fs