Das Arbeitsgericht hatte im Dezember geurteilt, dass Deliveroo-Kuriere selbstständig seien und daher keinen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag hätten.
Rund 30 Kuriere hatten gegen Deliveroo geklagt, weil sie der Ansicht waren, dass sie Arbeitnehmer sind. Sie seien wirtschaftlich abhängig von Deliveroo, hätten keinerlei Einfluss auf die Bestellungen und müssten die Aufträge ausführen.
belga/cd