Daniel Féret war vor dem höchsten belgischen Gericht gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil vom April des laufenden Jahres in Berufung gegangen. Damals hatten die Richter den 62-jährigen Féret zu einer Arbeitsstrafe von 250 Stunden verurteilt. Gleichzeitig erging gegen ihn ein 10-jähriges Verbot bei Wahlen zu kandidieren. Dieses Urteil ist mit dem Richterspruch des Kassationsgerichts vom Nachmittag rechtskräftig. Sollte Daniel Féret diesem Urteil zuwiderhandeln und die Arbeitsstrafe nicht antreten, droht dem Vorsitzenden des 'Front National' ein 10-monatiger Freiheitsentzug. Gegenstand des Verfahrens war eine Klage wegen des Verbreitens eines Pamphlets, das sich gegen ein Asylantenheim bei Brüssel richtete. Mit dem heute gefällten Urteil kann Féret bei den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag nicht mehr gewählt werden, obwohl er als Kandidat auf einer FN-Liste antritt.
FN-Vorsitzender rechtskräftig verurteilt
Das belgische Kassationsgericht hat am Nachmittag ein Urteil eines Brüsseler Berufungsgerichtes gegen den Vorsitzenden des rechtsradikalen 'Front National' bestätigt.