Unterstützt werden sie vom belgischen Bowlingsportverband BBSF. Bowling sei ein offizieller Wettbewerbssport und müsse daher wie die anderen Wettbewerbssportarten weiter erlaubt bleiben, argumentieren die Betreiber.
Am Dienstag hatte der Kultursektor, der ebenfalls gegen die Schließung vor den Staatsrat gezogen war, Recht bekommen.
Am Mittwoch ruderte dann auch der Konzertierungsausschuss zurück und erlaubte den Konzertsälen und Kinos, wieder zu öffnen. Bowlingzentren sind von dieser Entscheidung aber nicht betroffen.
belga/km