Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und würde nicht auf einer angemessenen Begründung beruhen, sagt der Staatsrat. Das bedeutet, dass ab sofort Indoor-Aktivitäten im Kulturbereich mit maximal 200 Personen wieder stattfinden dürfen.
Wie RTBF und VRT berichten, profitieren allerdings momentan nur Theater, Opernhäuser und Konzertsäle von der Entscheidung des Staatsrates. Kinos seien von dem Beschluss ausgenommen, weil sie nicht in dem Artikel des Königlichen Erlasses erwähnt sind, den der Staatsrat jetzt annulliert hat. Dazu könnte es aber laut RTBF noch diese Woche eine Entscheidung geben. Kino-Betreiber haben bereits angekündigt, dass sie ebenfalls vor den Staatsrat ziehen wollen, falls der neue Beschluss nicht für sie gilt.
Breites Unverständnis
Ein Zusammenschluss mehrerer Kultur-Organisationen war vor den Staatsrat gezogen, um die Schließung des Kultursektors anzufechten. Zu den Organisationen gehört auch die Menschenrechtsliga. Sie bezeichnete die Maßnahme als nicht verhältnismäßig und diskriminierend, weil andere Sektoren offen bleiben.
Der Beschluss des Konzertierungsausschusses zur Schließung des Kultursektors war auf breites Unverständnis gestoßen - vor allem, da die Entscheidung nicht von dem Expertengremium GEMS vorgeschlagen worden war.
Alle anderen Maßnahmen, die der Konzertierungsausschuss am 22. Dezember beschlossen hatte, bleiben weiter gültig.
rtbf/est/belga/dop/km