Die Richter urteilten, dass die Verkehrstafeln, die die 30er-Zone anzeigen, zu klein waren. Das Verkehrsministerium hat Berufung gegen das Urteil angekündigt. Laut Vorschrift müssen die Hinweisschilder eine Größe von 60x90 cm haben. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie auch kleiner ausfallen.
Polizeirichter spricht zu schnelle Autofahrer frei - Ministerium geht in Berufung
In Gent hat ein Polizeigericht drei Autofahrer freigesprochen, die zu schnell durch eine 30er-Zone gefahren waren.