Die vorgezogenen Ferien stellen vor allem berufstätige Eltern vor Probleme. Arbeitnehmer können einen Antrag auf Kurzarbeit stellen, Selbstständige können Überbrückungsgeld beantragen.
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass sie ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen müssen, weil sie ihre Kinder betreuen müssen.
belga/sh