Grundsätzlich sind Jugendaktivitäten in geschlossenen Räumen verboten, einschließlich der Übernachtung. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Sportlager, da sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen erlaubt sind und auch die Übernachtung in einem Sportlager erlaubt ist.
Die Jugendorganisationen halten diese Regeln für zu undeutlich und zu kompliziert.
vrt/vk