Die Verträge regeln die Auslieferung von Straftätern und die Amtshilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten. In der letzten Zeit sei es immer häufiger vorgekommen, dass sich Schwerkriminelle wie zum Beispiel Bandenchefs ihrer Festnahme durch die Flucht in ein Land entziehen, mit dem Belgien bislang keinen Auslieferungsvertrag hat, heißt es in einem gemeinsamen Kommuniqué.
Die Verhandlungen zu den beiden Abkommen haben ein Jahr gedauert, vor ihrem Inkrafttreten muss noch das Parlament seine Zustimmung geben.
belga/sh