Der Grund für die Straflosigkeit ist, dass das Radargerät vom Typ NK7 nicht für Geschwindigkeiten von mehr als 300 km/h homologiert - also nicht zugelassen - ist. Das Gerät kann zwar durchaus Geschwindigkeiten über 300 km/h messen, entspricht aber nicht dem königlichen Erlass über ihre Verwendung. Kein Gerät in Belgien darf bislang eine Geschwindigkeit über 300 km/h feststellen.
Belgien hat moderne Radargeräte, die von Jahr zu Jahr technisch verbessert werden. Einige sind in der Lage, Verstöße auf sechs Fahrspuren gleichzeitig zu messen. Dies ist auch bei dem NK7-Radar-Modell der Fall.
In Belgien gibt es per königlichem Erlass vier Arten von Radargeräten. Es gibt solche der Klasse A, die Geschwindigkeiten von 30 km/h bis 150 km/h messen, solche der Klasse B, die von 30 km/h bis 199 km/h messen, solche der Klasse C, die Geschwindigkeiten von 30 km/h bis 250 km/h messen, und schließlich solche der Klasse D von 30 km/h bis 300 km/h. Das NK7-Radar ist ein Klasse-D-Radar.
Der Autofahrer, der mit der wahnsinnigen Geschwindigkeit erwischt wurde, kann aber nicht belangt werden. Hierzu müssten erst die gesetzlichen Bestimmungen geändert werden. Diese Situation soll aber bald behoben werden, um einen neuen Geschwindigkeitsrekord auf offener Straße zu vermeiden und auch solchen Fahrern den Führerschein zu entziehen.
meuse/soir/mz