Der Admiral bestätigte zunächst die Vorgänge und den Gegenstand der Ermittlungen. Die föderale Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen, in deren Zug es zu den Durchsuchungen gekommen war, auf expliziten Wunsch des militärischen Nachrichtendienstes SGRS-ADIV aufgenommen. Die Landesverteidigung und die Staatsanwaltschaft arbeiteten hier eng zusammen.
Ohne das Untersuchungsgeheimnis zu verletzen, könne er außerdem bestätigen, dass die betroffenen Personen im Verdacht stünden, Botschaften verbreitet beziehungsweise öffentlich gemacht zu haben. Ziel sei die Anstiftung zur Verübung terroristisch motivierter Straftaten gewesen, so Hofman.
Man lebe in einem Rechtsstaat, unterstrich der Admiral, und man respektiere das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Landesverteidigung lege auch großen Wert auf Diversität. Aber extremistisches Gedankengut stehe im Widerspruch zu den Werten, für die sowohl die militärischen als auch zivilen Angehörigen der Armee stünden und die sie verteidigten. Ein solches Gedankengut widerspreche auch dem Eid, den diese Personen abgelegt hätten, so die kategorische Verurteilung des Armeechefs. Man werde auch weiter eng mit den anderen Diensten und mit den Justizbehörden zusammenarbeiten.
Boris Schmidt