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Klage von Arco-Teilhabern abgewiesen

03.11.202118:06
Arco-Fall vor Gericht (Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)
Arco-Fall vor Gericht (Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Das Brüsseler Handelsgericht hat die Schadensersatzklage von mehr als 2.100 Arco-Teilhabern abgewiesen. Die Kläger hatten die Rückerstattung ihrer Einlagen gefordert, nachdem die Arco-Holding 2012 im Zuge der Dexia-Pleite Konkurs anmelden musste.

Arco ist eine dieser scheinbar unendlichen Geschichten, die besonders in Flandern schon seit inzwischen fast zehn Jahren durch die Medien geistert. Im Oktober 2012 war die Dexia-Bank am Ende und musste aufgespaltet werden.

Die Anteile am einstigen Gemeindekredit waren so gut wie nichts mehr wert. Das wiederum brachte Arco ins Wanken, die genossenschaftliche Holdinggesellschaft der christlichen Arbeiterbewegung. Arco hatte beinahe sein ganzes Geld in Dexia-Anteilen investiert. Die Pleite von Dexia bedeutete auch das Ende von Arco.

Die 800.000 Teilhaber der Genossenschaft verloren damit ihren Einsatz. Viele von ihnen wollten es dabei aber nicht belassen: Sie fühlten sich von Arco hinters Licht geführt und forderten vor Gericht ihre Einlagen zurück.

Jetzt hat sich das Brüsseler Handelsgericht erstmals über eine solche Schadensersatzklage ausgesprochen. Dem Gericht zufolge hätten die insgesamt 2.172 Kläger jeweils individuell ihren Schaden belegen müssen. Eine Sammelklage sei deshalb nicht zulässig.

Wie eine Sprecherin des Handelsgerichts in der VRT erklärte, habe diese Entscheidung aber keinen Präzedenzcharakter. Die verschiedenen Arco-Klagen, die noch vor Gerichten anhängig sind, würden allesamt getrennt voneinander begutachtet.

Roger Pint

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