Die Änderung wird heute im Staatsblatt veröffentlicht und damit rechtsgültig.
Die Arbeitgeber können den Antrag auf Umstellung des Systems ab dem 1. Januar 2011 stellen. Drei Monate später erhalten sie dann die Lizenz, um den Betrag der Mahlzeitschecks auf eine Art Scheckkarte zu übertragen, die dann dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird.
Mit dem Wechsel von papierenen zu elektronischen Mahlzeitschecks soll der Verwaltungsaufwand für Firmen und Händler verringert werden.
belga/jp - Bild: BRF