Es handelt sich um ein Pilotprojekt. Ziel sei es zu erkennen, ob Polizei und Staatsanwaltschaft den administrativen Mehraufwand verarbeiten könnten, der anfiele, wenn keine Toleranzmargen mehr gelten würden, so Van Quickenborne.
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Blitzer wird in der Regel eine Toleranz von 9 km/h abgezogen, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Erst wenn der Fahrer darüber liegt, muss er eine Strafe zahlen.
Das Pilotprojekt beginnt am Mittwoch an fünf wallonischen und zwei flämischen Autobahnabschnitten.
vrt/jp
Der Herr Justizminister hat wohl nicht begriffen, warum es diese Messtoleranz geben muss. Seine Blitzer sind ja nicht unfehlbar und wer hat denn schon in seinem PKW/LKW eine geeichte Tachoanzeige ? Die Tachoanzeigen sind vom Staat genehmigt (per Fahrzeugzulassung). Ein Lehrstück mit und über Hinterlist !
Es muss Geld in die leeren Kassen fließen...........