Das Strafgericht von Dendermonde, das den Fall behandelt, hat sich am Dienstag an das Verfassungsgericht gewandt. Nach Auffassung der Richter ist das Euthanasie-Gesetz nicht in allen Punkten eindeutig. So sei nicht klar, ob ein Arzt, der gegen das Euthanasie-Gesetz verstoße, auf gleicher Stufe stehe wie ein Giftmörder.
Tine Nys hatte 2010 wegen psychischer Leiden Sterbehilfe beantragt. Der Arzt, der ihre Euthanasie bewilligte, war voriges Jahr von einem Geschworenengericht freigesprochen worden.
Dagegen war die Familie der damals 38-Jährigen vor den Kassationshof gezogen. Dieser verfügte einen neuen Prozess, weil das Urteil nicht ausreichend begründet worden war.
belga/jp